Allgemeine Geschäftsbedingungen
ScalingHub GmbH · Stand: 2026
§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
Für die Geschäftsbeziehung zwischen der ScalingHub GmbH, Jungfernstieg 34, 20354 Hamburg (im Folgenden „ANBIETER") und dem Empfänger der Leistungen (im Folgenden „KUNDE", zusammen „die PARTEIEN"), insbesondere im Hinblick auf Verträge über die Beratung, Konzeption, Entwicklung und Betreuung von Lösungen im Bereich der Digitalisierung von Geschäftsabläufen nebst angrenzender Tätigkeiten (nachfolgend „Leistungen"), gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Das Angebot des ANBIETERS richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB) bzw. Gewerbetreibende.
Widersprechende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn der ANBIETER stimmt deren Geltung ausdrücklich zu. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der ANBIETER in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des KUNDEN Leistungen vorbehaltlos ausführt.
Maßgeblich ist die jeweils vor Inanspruchnahme der Leistungen gültige Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Leistungsbeziehungen zwischen ANBIETER und KUNDE ohne dass es einer ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.
Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen das generische Maskulinum verwendet wird, gilt dies aus Gründen der Einfachheit, ohne dass damit eine Wertung verbunden ist.
§ 2 Vertragsschluss
Die Präsentation der Leistungen auf der Webseite oder in Werbeanzeigen stellt kein verbindliches Angebot des ANBIETERS auf Abschluss eines Vertrags dar. Der KUNDE wird hierdurch lediglich aufgefordert, ein Angebot abzugeben.
Der Vertragsschluss zwischen ANBIETER und KUNDE kann per E-Mail oder schriftlich erfolgen.
Der KUNDE erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, keine Login-Benutzernamen, Passwörter, Materialien und Links, auf die der KUNDE im Rahmen dieses Vertrags Zugriff erhält, an Dritte weiterzugeben.
§ 3 Leistungen
Der ANBIETER erbringt Beratungs-, Entwicklungs- und Wartungsleistungen im Bereich der Automatisierung von komplexen Geschäftsprozessen, insbesondere, aber nicht ausschließlich, im Bereich der Nutzung der CRM-Plattform HubSpot.
Der konkrete Leistungsumfang (einschließlich Dauer des Projekts, Anzahl vereinbarter Tagessätze etc.) ergibt sich stets aus dem individuellen Angebot des ANBIETERS und der diesbezüglichen individuellen Leistungsbeschreibung bzw. Dokumentation zwischen ANBIETER und KUNDE.
Über das Anbieten der Leistungen hinaus wird dem KUNDEN ausdrücklich kein bestimmter Erfolg geschuldet.
Der ANBIETER ist berechtigt, sich zur Erfüllung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten der Hilfe Dritter, insbesondere Subunternehmer, zu bedienen.
In Bezug auf dienstvertragliche Leistungen steht dem ANBIETER ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
§ 4 Besondere Bestimmungen zu Supportleistungen
Soweit zwischen den Parteien Supportleistungen vereinbart sind, gelten nachfolgende Bedingungen.
Der ANBIETER erbringt für den KUNDEN folgende Supportleistungen:
- Monitoring (Identifikation von Verbesserungsmaßnahmen und Messung der Performance)
- Fehlerbehebung (Konfigurationsänderungen, Anpassung an Systemupdates / Releasewechsel von Anwendungen)
- Erneute Ansteuerung von Warteschlangenelementen
- Bewertung von Change-Requests für aktive Automatisierungen
- Skalierung der IT-Infrastruktur
- Lieferung von Updates
- Hotline-Service
Der ANBIETER erbringt die Supportleistungen nur im Rahmen der jeweils geltenden Servicezeit von Montag bis Freitag.
Supportleistungen (insbesondere Lieferung von Updates und Störungsbeseitigung) werden grundsätzlich mittels Datenfernübertragung durchgeführt. Der KUNDE schafft die hierfür bei ihm erforderlichen technischen Voraussetzungen auf eigene Kosten. Leistungen am Standort des Systems des KUNDEN, die vom KUNDEN angefordert werden, werden nach Aufwand (einschließlich eventueller Fahrt- und Übernachtungskosten) gemäß der jeweils aktuellen Preisliste des ANBIETERS vergütet.
Insbesondere, jedoch nicht abschließend, sind in den Supportleistungen vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarung nicht enthalten:
- individuelle Änderungen und Erweiterungen der Software
- Pflegeleistungen für Drittsoftware
- Installation und Implementierung von Software auf der Hardware-Umgebung des Kunden
- Hardware- oder Betriebssystemwechsel sowie
- Einweisungen und Schulungen von Mitarbeitern
Der ANBIETER kann auch Subunternehmer mit den Supportleistungen beauftragen.
Der KUNDE wirkt, soweit erforderlich, bei der Erbringung der Supportleistungen mit. Er stellt dem ANBIETER alle zur Durchführung der Leistungen erforderlichen Informationen zur Verfügung sowie Testdaten, Testkapazitäten und qualifizierte Mitarbeiter.
§ 5 Vertragslaufzeit
Der Vertrag ist für die gemäß individualvertraglicher Vereinbarung festgelegte Laufzeit (Erstlaufzeit) fest geschlossen. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich, sofern nicht explizit abweichend geregelt, jeweils um die vereinbarte Erstlaufzeit, wenn sie nicht vier Wochen vor Ablauf der Erstlaufzeit bzw. der jeweiligen Vertragsverlängerung von einer Partei schriftlich (E-Mail ausreichend) gekündigt wird.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 6 Teilnahme an Workshops, Seminaren und Veranstaltungen
Sofern die Leistungserbringung im Rahmen von Workshops, Seminaren oder Veranstaltungen erfolgt, gelten ergänzend die nachfolgenden Regelungen.
Die Buchung von Workshops, Seminaren, Veranstaltungen und dergleichen (nachfolgend „Termin") ist verbindlich.
Sofern im Zusammenhang mit einem vereinbarten Termin durch eine vom KUNDEN verschuldete Verspätung beim ANBIETER Mehrkosten anfallen (z.B. aufgrund von Verzögerungen im Arbeitsablauf des ANBIETERS), hat diese der KUNDE zu tragen.
§ 7 Pflichten der Parteien zur Durchführung der vereinbarten Leistungen
Alle vertraglich zugesagten Leistungen erbringt der ANBIETER grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
Der KUNDE stellt sicher, dass der ANBIETER zu jedem Zeitpunkt über alle erforderlichen Informationen verfügt, die zum Erreichen eines bestmöglichen Beratungsergebnisses notwendig sind. Für die Richtigkeit der dem ANBIETER durch den KUNDEN zur Verfügung gestellten Inhalte wird keine Gewähr übernommen; eine Prüfung der Inhalte durch den ANBIETER erfolgt nicht.
§ 8 Vergütung
Für die Leistungen gilt die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gem. Preisliste geltende Vergütung, sofern keine hiervon abweichende Vergütung individuell vereinbart wurde. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer.
Soweit im Einzelfall keine individuelle Vergütungsvereinbarung getroffen wird, rechnet der ANBIETER seine Leistungen gegenüber dem KUNDEN mittels eines festen Vergütungssatzes je vereinbarter Einheit ab.
Sofern der ANBIETER dem KUNDEN auf Wunsch eine Kostenvoreinschätzung erteilt, kann der ANBIETER vorab keine verbindliche Gewähr gem. § 649 Abs. 1 BGB für deren Richtigkeit übernehmen.
Soweit der tatsächliche Aufwand die zugrundeliegende Kostenvoreinschätzung mehr als geringfügig (mehr als 10 %) übersteigt, ist der ANBIETER berechtigt, den zusätzlichen Arbeitsaufwand gesondert in Rechnung zu stellen. Sofern eine solche Überschreitung zu erwarten ist, unterrichtet der ANBIETER den KUNDEN darüber unverzüglich. Die weitere Vergütung bemisst sich in diesem Fall anhand des tatsächlichen Arbeitsaufwands und der geltenden Preisliste. Sofern der ANBIETER die wesentliche Überschreitung der Kostenvoreinschätzung nicht zu vertreten hat, ist der KUNDE nicht dazu berechtigt, das Vertragsverhältnis allein aufgrund der Kostenüberschreitung zu kündigen.
Wenn nicht vertraglich im Einzelfall anderslautend geregelt, fallen Reisekosten (z.B. Spesen, Verpflegung, Beförderung) für Reisen, die der ANBIETER im Auftrag des KUNDEN durchführt, dem KUNDEN zur Last und sind von einer vereinbarten Pauschalvergütung nicht umfasst.
Der KUNDE ist, soweit nicht anders vereinbart, zur Vorleistung verpflichtet. Die vereinbarte Vergütung ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig und zahlbar innerhalb von 10 Tagen.
Der KUNDE kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen ein Aufrechnungsrecht oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben bzw. geltend machen.
§ 9 Zahlungsbedingungen
Die Zahlung ist per Rechnung möglich.
Sämtliche Abrechnungsmodalitäten, insbesondere die Rechnungstellung, erfolgen auf elektronischem Weg über die vom KUNDEN mitgeteilte E-Mail-Adresse. Der KUNDE erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden. Wünscht der KUNDE eine hiervon abweichende Art der Übermittlung (z.B. Post), trägt er die hierfür zusätzlich anfallenden Kosten.
§ 10 Verzug
Ist der KUNDE mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich der ANBIETER das Recht vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich der fälligen Zahlungen nicht auszuführen.
Der ANBIETER ist berechtigt, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gem. § 626 Abs. 1 BGB zu kündigen und sämtliche Leistungen einzustellen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der KUNDE bei einer vereinbarten Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Raten in Verzug ist. Der ANBIETER ist in diesem Fall berechtigt, die gesamte Vergütung, welche bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig würde, als Schadensersatz geltend zu machen, muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.
§ 11 Abnahme
Sofern die vereinbarten Leistungen dem Werkvertragsrecht unterfallen, gelten diesbezüglich die nachfolgenden Regelungen dieser Ziffer.
Der ANBIETER kann vom KUNDEN nach Abschluss einer Teilleistung diesbezüglich die Abnahme verlangen.
Die seitens des KUNDEN abzunehmenden (Teil-)Leistungen des ANBIETERS gelten auch dann als abgenommen, wenn der KUNDE sich auf Aufforderung des ANBIETERS hin zur Abnahme der entsprechenden (Teil-)Leistung nicht innerhalb von 7 Werktagen schriftlich erklärt.
§ 12 Nutzungsrechte an Software und Quellcode
Sämtliche im Rahmen der Vertragserfüllung zur Verfügung gestellten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.
Soweit im Rahmen des Vertragsverhältnisses schutzfähige Rechte an vom ANBIETER für den KUNDEN erstellter Software begründet werden, räumt der ANBIETER dem KUNDEN das nicht-ausschließliche, örtlich unbeschränkte, in jeder beliebigen Hard- und Softwareumgebung ausübbare, dauerhafte, unwiderrufliche und unkündbare Recht ein, die Software im Original oder in abgeänderter, übersetzter, bearbeiteter oder umgestalteter Form zu nutzen — das heißt insbesondere: dauerhaft oder temporär zu speichern und zu laden, anzuzeigen und ablaufen zu lassen (auch soweit hierfür Vervielfältigungen notwendig werden), abzuändern, zu übersetzen oder auf anderem Wege umzugestalten, für nichtgewerbliche Zwecke auf einem beliebigen Medium zu speichern, zu vervielfältigen, zu veröffentlichen oder zu verbreiten, in Datenbanken, Datennetzen und Online-Diensten einzusetzen sowie durch Dritte nutzen oder für den KUNDEN betreiben zu lassen. Das Recht zur öffentlichen Wiedergabe sowie zur Verteilung des Quellcodes ist ausgeschlossen.